Transparenz

Angaben nach der Verordnung (EU) 2019/1150 über Online-Vermittlungsdienste (P2B). Work Together Connect vermittelt Kontakte zwischen Unternehmen und ist an den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen nicht beteiligt.

Wie die Reihenfolge zustande kommt (Art. 5)

Vor jeder Punktrechnung stehen harte Ausschlüsse. Wer eines dieser Merkmale erfüllt, erscheint gar nicht erst — und zwar unabhängig davon, wie gut die übrigen Werte sind:

  • Das Team arbeitet in einer anderen Branche als die Ausschreibung.
  • Eine geforderte Qualifikation fehlt.
  • Das Team ist im Einsatzzeitraum nicht durchgehend verfügbar.
  • Der Einsatzort liegt außerhalb des Einsatzradius des Teams.
  • Das Team ist kleiner als der angegebene Bedarf.
  • Das Unternehmen erfüllt nicht alle drei Freigabestufen.

Unter den verbleibenden Angeboten bestimmt die Passgenauigkeit die Reihenfolge. Sie ergibt sich aus folgenden Kriterien; die Zahl ist der Anteil an 100 Punkten:

  • Teamgröße25 PunkteWie genau die Teamgröße den Bedarf trifft. Ein zu großes Team kostet Punkte, ein zu kleines ist ausgeschlossen.
  • Entfernung25 PunkteEntfernung zum Einsatzort, gemessen am Einsatzradius des Teams.
  • Zusatzqualifikationen20 PunkteQualifikationen des Teams, die über die geforderten hinausgehen. Der Ertrag nimmt ab — Sammeln bringt wenig.
  • Preis20 PunkteVerhältnis des Stundensatzes zum angegebenen Budgetrahmen. Ohne Budgetangabe gibt es die volle Punktzahl.
  • Zeitpuffer10 PunkteWie viel zeitlicher Spielraum um den Einsatz herum bleibt.

Angebote unter 30 Punkten werden nicht angezeigt.

Bei gleicher Passgenauigkeit entscheidet der Trust Score. Er wirkt ausschließlich als Stichentscheid und niemals gegen eine bessere Passung:

  • Behördliche Verifizierung30 PunkteBehördliche Verifizierung des Unternehmens. Eine laufende Prüfung zählt anteilig, eine abgeschlossene voll.
  • Pflichtnachweise25 PunkteVollständigkeit der anerkannten Pflichtnachweise nach den Anforderungen der jeweiligen Branche.
  • Bewertungen25 PunkteDurchschnitt der erhaltenen Bewertungen, gewertet ab drei Bewertungen. Wer noch keine hat, wird dadurch nicht schlechter gestellt.
  • Aktualität der Nachweise10 PunkteRestlaufzeit der Nachweise. Maßgeblich ist der nächste Ablauf, nicht der Durchschnitt.
  • Bonitätsstatus10 PunkteOb der Bonitätsstatus erfasst wurde. Ein erfasster, aber auffälliger Befund zählt mehr als gar keine Erfassung — dass hingesehen wurde, ist selbst eine Information.

Diese Angaben werden unmittelbar aus der eingesetzten Konfiguration erzeugt. Ändern sich die Gewichte, ändert sich diese Seite mit.

Entgelte (Art. 5)

  • Beide Seiten zahlen eine Vermittlungsgebühr von 2,5 % des Werkpreises.
  • Die beiden Gebühren werden jeweils einzeln vom Werkpreis berechnet, nicht aufeinander aufgeschlagen.
  • Der Auftraggeber zahlt den Werkpreis zuzüglich seiner Gebühr, der Auftragnehmer erhält den Werkpreis abzüglich seiner Gebühr.
  • Beispiel: Bei einem Werkpreis von 100.000 € zahlt der Auftraggeber 102.500 €, der Auftragnehmer erhält 97.500 €.
  • Die Vermittlungsgebühr wird erst fällig, wenn beide Seiten den Werkvertrag schließen. Kein Vertragsabschluss, keine Kosten.
  • Die Gebühr wird vor dem Einstellen einer Ausschreibung und vor dem Absenden einer Bewerbung ausgewiesen — nicht erst hinterher.
  • Weitere Entgelte gibt es nicht. Bezahlte Platzierungen gibt es nicht; die Gebühr beeinflusst die Reihenfolge im Marktplatz nicht.
  • Work Together Connect wickelt keine Zahlungen ab. Die Abrechnung des Werkpreises erfolgt unmittelbar zwischen den Unternehmen.

Alle Beträge sind Nettobeträge. Auf die Vermittlungsgebühr wird Umsatzsteuer nach den für Ihr Unternehmen geltenden Regeln erhoben.

Unterschiedliche Behandlung (Art. 7)

Work Together Connect bietet selbst keine Kapazitäten an und tritt nicht als Auftraggeber oder Auftragnehmer auf. Es gibt keine eigenen oder verbundenen Angebote, die bevorzugt werden könnten. Bezahlte Platzierungen gibt es nicht; die Reihenfolge ergibt sich ausschließlich aus den oben genannten Kriterien.

Zugang zu Daten (Art. 9)

  • Alle eigenen Stammdaten, Zugänge und Nachweise.
  • Eigene Kapazitäten, Ausschreibungen und Bewerbungen.
  • Vermittlungen, an denen das Unternehmen beteiligt ist, samt AÜG-Prüfung und Eckdatenblatt.
  • Abgegebene Bewertungen vollständig; erhaltene ohne den Freitext der Gegenseite.
  • Der Export erfolgt als JSON über die eigene Unternehmensseite.

Einschränkung, Aussetzung und Beendigung (Art. 4)

Eine Sperrung wehrt eine gegenwärtige Gefahr ab — etwa einen abgelaufenen Pflichtnachweis. Sie wirkt sofort, wird stets begründet und endet, sobald der Grund entfällt.

Eine Beendigung der Geschäftsbeziehung wird mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt, ebenfalls mit Begründung. Bis zum Wirksamwerden ändert sich nichts. Laufende Vermittlungen bleiben auch danach bestehen — niemand soll durch eine Kündigung der Plattform gegenüber seinem Vertragspartner in Verzug geraten. Neue Vermittlungen entstehen ab dem Wirksamwerden nicht mehr.

Hinweis zur Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

Vor jeder Vermittlung beantwortet der Auftraggeber Fragen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Daraus ergibt sich ein Hinweis — keine rechtliche Prüfung und keine Freigabe. Die Verantwortung für die Vertragsgestaltung liegt bei den beteiligten Unternehmen. Gefragt wird nach:

  • Erteilt der Auftraggeber den eingesetzten Arbeitskräften unmittelbar fachliche Weisungen? (25)
  • Sind die Arbeitskräfte in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert — etwa über dessen Dienstpläne, Schichtsysteme oder Teambesprechungen? (20)
  • Ist ein konkret bestimmter, abnahmefähiger Leistungserfolg vereinbart? (15)
  • Stellt der Auftragnehmer eine eigene Aufsichtsperson vor Ort, die die Arbeitskräfte führt? (12)
  • Bestimmt der Auftraggeber, welche einzelnen Personen eingesetzt werden? (10)
  • Trägt der Auftragnehmer die Gewährleistung für Mängel der erbrachten Leistung? (8)
  • Setzt der Auftragnehmer überwiegend eigene Arbeitsmittel, Werkzeuge und Kleidung ein? (5)
  • Wird ausschließlich nach aufgewendeter Zeit vergütet, ohne Bezug zu einem Leistungsergebnis? (5)

Beschwerden und Mediation (Art. 11 und 12)

Streitfälle zwischen beteiligten Unternehmen werden über die Plattform erfasst; beide Seiten schildern den Sachverhalt. Work Together Connect hält den Vorgang fest und kann vermitteln, trifft aber keine Entscheidung in der Sache.

Noch offen: Das interne Beschwerdeverfahren nach Art. 11 und die Benennung von Mediatoren nach Art. 12 verlangen benannte Stellen und Ansprechpartner. Diese Angaben sind noch nicht festgelegt und werden hier ergänzt, sobald sie vorliegen.